Davon gehe auch der Hausarzt in seiner Stellungnahme vom 10. September 2019 aus. Auch liege eine schmerzhafte Bewegungseinschränkung im linken Ellbogen vor, was eine weitere Einbusse von 10 % bedeute. Ferner habe der Gutachter auch eine maximale Einschränkung des Zehenspiels festgestellt, wobei die Versteifung aller Zehen gemäss Tabelle 2 zu einer Integritätseinbusse von 10 % führe. Infolge des unfallkausalen Gangbildes aufgrund der Beinlängendifferenz leide er sodann auch unter erheblichen lumbalen Beschwerden, was bei deutlich eingeschränkter LWS-Beweglichkeit sowie starken Schmerzen ebenfalls zu einer zusätzlichen Integritätseinbusse führe.