Urteil S 2019 115 30 sämtlicher Umstände und nach pflichtgemässem Ermessen. Es liegen für das Gericht keine triftigen Gründe vor, vorliegend in dieses Ermessen einzugreifen. 6.2.5 Somit verbleibt es bei dem von der Unfallversicherung ermittelten Invalideneinkommen von Fr. 28'391.45. 6.3 Nach dem Gesagten hat die Suva beide Vergleichseinkommen korrekt bemessen und hieraus einen negativen Invaliditätsgrad von -18 % errechnet, was keinen Anspruch auf eine Rente der Unfallversicherung vermittelt.