Es rechtfertigt sich somit nicht, ein höheres Valideneinkommen anzunehmen, als er tatsächlich erzielt hat bzw. ohne den Unfall gemäss dem Treuhänder hätte erzielen können. Gegenteiliges liefe darauf hinaus, dass die Suva für ein fiktives höheres Valideneinkommen einstehen müsste, als es tatsächlich in der konkreten Situation gewesen wäre. Das Valideneinkommen von Fr. 24'000.– ist demnach rechtens.