2016 noch ein Einkommen von monatlich Fr. 2'000.– erzielt hätte. In diesem Zeitpunkt kann nicht mehr von einer Aufbauphase gesprochen werden. Wie vorstehend dargelegt, ist nicht relevant, ob der Versicherte in einem anderen Beruf mehr hätte verdienen können (vgl. E. 6.1.1 hiervor). Er hat bewusst die Stelle als Reinigungskraft bei der C.________ innegehabt. Es rechtfertigt sich somit nicht, ein höheres Valideneinkommen anzunehmen, als er tatsächlich erzielt hat bzw. ohne den Unfall gemäss dem Treuhänder hätte erzielen können.