in den Akten keine Stütze. Ergänzend ist der Suva beizupflichten, dass die Sachverständigen zwar von einer stabilen Symptomatik sprachen, indessen den Zustand aber mit jenem im Zeitpunkt der Untersuchung von Februar und Dezember 2017 verglichen (vgl. Suva-act. 406 S. 42). Bis dahin war aber die MS-bedingte Verschlechterung bereits eingetreten.