5.1.2 Unzutreffend bzw. aktenwidrig ist der Einwand des Beschwerdeführers, die MS- Erkrankung sei stabil und die MS-bedingten Funktionseinschränkungen seien dieselben wie von Dr. F.________ am 16. Juni 2010 beschrieben (act. 1 Ziff. 22). Die unfallfremde Gesundheitssituation hat sich seit der Zusprache der Invalidenrente nachweislich verschlechtert. Dies ist an mehreren Stellen des MEDAS-Gutachtens dargetan. So haben seit dem Unfallereignis am 2. Oktober 2013 mehrere Schübe stattgefunden (sechs Schubereignisse seit 2007, das letzte im März 2017; Suva-act. 406 S. 42), welche eine Verschlechterung der krankheitsbedingten Sachlage zur Folge hatten (vgl. Suva-act. 324 sowie Suva-act.