Sehe man jedoch die gesundheitliche Gesamtsituation mit seit vielen Jahren vorliegender MS und den Unfallfolgen am rechten Fuss, müsse ein deutlich anderes Zumutbarkeitsprofil erstellt werden. Es werde im Wesentlichen beeinflusst durch die neurologischen Symptome von Seiten der MS (Suvaact. 312 S. 10). Damit bestätigte er selber, dass ausschliesslich die Beschwerden am OSG unfallbedingt sind und aufgrund dessen das Zumutbarkeitsprofil des orthopädischen Kreisarztes zutreffend ist. Zufolge neurologischer Beeinträchtigungen, welche offensichtlich MS-bedingt sind, wird das Leistungsprofil zusätzlich eingeschränkt. Die Folgen sind damit auch für den Kreisarzt voneinander abgrenzbar.