aber auch fest, die Folgen des Unfalles am rechten Sprunggelenk bestünden im Wesentlichen in Form eines belastungsabhängigen Schmerzes und einer Beeinträchtigung der Gelenkbeweglichkeit in Form einer Pseudarthrosenbildung. Allein hierdurch wäre tatsächlich eine vollschichtige Tätigkeit für leichte bis mittelschwere Arbeiten, überwiegend sitzend mit Wechsel auch zum Stehen und Gehen möglich, wie dies der Kreisarzt beschrieben habe. Sehe man jedoch die gesundheitliche Gesamtsituation mit seit vielen Jahren vorliegender MS und den Unfallfolgen am rechten Fuss, müsse ein deutlich anderes Zumutbarkeitsprofil erstellt werden.