Eine entsprechende mediolaterale Diskushernie L4/5 rechts mit Kompression der Wurzel L5 habe im MR dargestellt werden können. Daneben sei die progrediente Urge-Inkontinenz nicht erwähnt und der Patient leide an einem MS-bedingten Fatigue-Syndrom. Die unfallbedingte Beeinträchtigung am rechten Bein sei durch die vorbestehende MS-bedingte Parese verstärkt. Die Krankheitsfolgen sind indessen für die Einschätzung der Leistungspflicht der Unfallversicherung nicht relevant. Auf die Ausführungen von Dr. F.________ kann demnach nicht abgestellt werden.