Darüber hinaus zeigt sich, dass Dr. F.________ bei der Beurteilung der unfallbedingten Folgen auch solche, welche auf eine Krankheit zurückzuführen sind, mitberücksichtigt haben will. Er führte nämlich aus, im Bericht des Kreisarztes seien die Beschwerden, Krankheiten und Befunde zwar aufgelistet, aber in der Beurteilung nicht vollumfänglich berücksichtigt. Zusätzlich zu den unfallbedingten Beschwerden am rechten Bein habe er im Dezember 2015 ein L5-Schmerzsyndrom rechts diagnostiziert. Eine entsprechende mediolaterale Diskushernie L4/5 rechts mit Kompression der Wurzel L5 habe im MR dargestellt werden können.