Im Bericht vom 1. Oktober 2019 nach durchgeführtem MRI gab Dr. D.________ an, die aktuellen Beschwerden seien durch degenerative LWS-Veränderungen und ISG-Arthrosen beidseits bedingt. Die Krankenkasse habe nun eine Kostengutsprache für Physiotherapie zwei Mal pro Woche über sechs Monate genehmigt. Der Patient nehme bereits NSAR (nichtsteroidales Antirheumatikum) regelmässig ein. Soweit eruierbar sei eine Anmeldung zur Nerveninfiltration erfolgt, welche als sinnvoll erachtet werde. Ergänzend sei dem Urteil S 2019 115 20