Somit lasse sich eine eingeschränkte Arbeitsunfähigkeit von 50 % durchaus erklären, zumal auch die sitzende Tätigkeit nicht über längere Zeit möglich sei, sicherlich kaum ganztags, sodass die geforderte Arbeitsfähigkeit von 70 % möglich wäre. Die Unfallkausalität sei gegeben, weil ohne den Unfall die Belastung des Rückens nie dieses Ausmass angenommen hätte, denn sowohl die degenerativen Veränderungen wie auch die foraminale Kompression durch die Diskushernie sei erst posttraumatisch überhaupt diagnostiziert worden und symptomatisch geworden.