4.2.6 Der Hausarzt des Beschwerdeführers, Dr. J.________, berichtete am 10. September 2019, die einschränkende und gefährliche Gangstörung müsse in einen direkten Kausalzusammenhang mit dem Unfallereignis vom 2. Oktober 2013 gestellt werden, vorwiegend durch die Beinlängendifferenz und länger dauernde Fehlbelastung. Dadurch sei mittlerweile ein progredientes chronisches lumbospondylogenes Syndrom entstanden, das starke Becken-Beinschmerzen rechts verursache. Diese Unsicherheit im rechten Bein führe zu vermehrter Sturzneigung, welche zusätzlich durch die MS verstärkt werde, aber ohne Unfall wäre das rechte Bein eine Stütze und Sicherheit im Alltag.