Im Bereich des verbalen Gedächtnisses sei es seit Dezember 2017 zu einer deutlichen Verschlechterung gekommen. Gegenüber dem Zeitpunkt der Rentenzusprache sei wahrscheinlich von einer kognitiven Verschlechterung auszugehen, dies mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (Suva-act. 406 S. 52 ff.). Die Suva stellte Zusatzfragen. Gemäss den Gutachtern wurden einzig die OSG- Beschwerden rechts mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch das Ereignis vom 2. Oktober 2013 verursacht. Hinsichtlich der weiteren Fragen verwiesen die Fachärzte der medaffairs AG auf die im Konsensteil unter Ziffer III gemachten Angaben resp. auf das orthopädische Teilgutachten (Suva-act. 406 S. 54 f.).