So werde durch den neurologischen Dienst der Suva im Februar 2017 von einer vierstündigen Tätigkeit pro Tag in leichter Arbeit ausgegangen, wobei vorgängig durch den behandelnden Hausarzt und die behandelnde Neurologin von einer 80%igen Arbeitsunfähigkeit entsprechend einer unter zweistündigen Arbeitszeit pro Tag ausgegangen worden sei. In Anbetracht der Tatsache, dass sich im März 2017 nochmal ein Schubereignis eingestellt gehabt habe, sei jedoch davon auszugehen, dass sich spätestens danach die Arbeitsfähigkeit bezogen auf die Zeit auf ca. ein bis zwei Stunden pro Tag in einer leichten, angepassten Tätigkeit reduziert habe.