Hier bestünden aktenanamnestisch unterschiedliche Einschätzungen. So werde durch den neurologischen Dienst der Suva im Februar 2017 von einer vierstündigen Tätigkeit pro Tag in leichter Arbeit ausgegangen, wobei vorgängig durch den behandelnden Hausarzt und die behandelnde Neurologin von einer 80%igen Arbeitsunfähigkeit entsprechend einer unter zweistündigen Arbeitszeit pro Tag ausgegangen worden sei.