Die Reduktion der Arbeitsfähigkeit bei einer vollständig adaptierten, hauptsächlich sitzenden, minimal gehenden, minimal stehenden körperlichen Tätigkeit beruhe dabei auf einem vermehrten Pausenbedarf zur Vermeidung von Exazerbation der Beschwerden im Bereich des Fusses sowie aufgrund einer verminderten Belastungsfähigkeit beim Sitzen aufgrund der Beschwerden der Lendenwirbelsäule. Die orthopädische Beurteilung sei rein unfallbedingt aufgrund der Beschwerden im Bereich des Fusses zu sehen. Aus neurologischer Sicht sollte unter gewissen Voraussetzungen eine zweistündige Arbeitszeit pro Tag wahrscheinlich möglich sein.