Zur Frage der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit erklärten die Sachverständigen, aus orthopädischer Sicht sei dem Versicherten eine leichte körperliche Arbeit, hauptsächlich sitzend, nur geringgradig gehend und geringgradig stehend, zu 70 % zumutbar. Die Reduktion der Arbeitsfähigkeit bei einer vollständig adaptierten, hauptsächlich sitzenden, minimal gehenden, minimal stehenden körperlichen Tätigkeit beruhe dabei auf einem vermehrten Pausenbedarf zur Vermeidung von Exazerbation der Beschwerden im Bereich des Fusses sowie aufgrund einer verminderten Belastungsfähigkeit beim Sitzen aufgrund der Beschwerden der Lendenwirbelsäule.