Auf Grund der Fatigue, der Verlangsamung sowie der testpsychologisch objektivierten Defizite sei der Explorand nicht mehr in der Lage, eine Arbeitsleistung von wirtschaftlichem Nutzen zu erbringen. Zu therapeutischen Zwecken könne eine Beschäftigung in einem betreuten Arbeitsumfeld in Betracht gezogen werden. Urteil S 2019 115 15 Aus internistischer wie auch psychiatrischer Sicht betrage die Arbeitsfähigkeit für die bisherige Tätigkeit 100 % (Suva-act. 406 S. 49).