Bei beruflichen Tätigkeiten könnten nur noch sehr einfache Arbeiten unter intensiver Supervision ausgeführt werden, unter Umständen in einer geschützten Werkstatt oder einer vergleichbaren Umgebung. Auf Grund der neuropsychologischen Befunde sei die Arbeitsfähigkeit des Exploranden in den angestammten Berufsbereichen, in einer angepassten Tätigkeit sowie in jeglicher Verweistätigkeit nicht mehr gegeben. Auf Grund der Fatigue, der Verlangsamung sowie der testpsychologisch objektivierten Defizite sei der Explorand nicht mehr in der Lage, eine Arbeitsleistung von wirtschaftlichem Nutzen zu erbringen.