Zur Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit führten die Gutachter aus, dem Exploranden seien aus orthopädischer und neurologischer Sicht aufgrund der vorliegenden Befunde sowohl Arbeiten als Hauswart wie auch jegliche andere mittelschwere bis schwere körperliche Arbeiten vollumfänglich nicht mehr zumutbar. Die Arbeitsunfähigkeit betrage somit 100 %. Aus neuropsychologischer Sicht sei gemäss Literatur bei einer mittelschweren bis schweren neuropsychologischen Störung die Funktionsfähigkeit im Alltag und unter den meisten beruflichen Anforderungen deutlich eingeschränkt, indem die Mehrzahl der kognitiven Teilfunktionen betroffen sei.