Seit der IV-Verfügung vom 9. Dezember 2010 mit Zusprache einer halben Rente ab Oktober 2010 sei es auf Grund der neuropsychologischen Befunde zu einer Verschlechterung der kognitiven Leistungen gekommen. Aus internistischer sowie psychiatrischer Sicht habe bisher keine Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen wie auch in einer adaptierten Tätigkeit bestanden (Suva-act. 406 S. 47 f.)