Dies unter Berücksichtigung der rein neurologischen Aspekte der Multiplen Sklerose. Aus neuropsychologischer Sicht bestehe eine gesicherte neuropsychologisch begründete Arbeitsunfähigkeit seit der neuropsychologischen Untersuchung vom Dezember 2017, wahrscheinlich aber bereits seit der MS-Diagnosestellung (Erstdiagnose Juli 2008). Seit der IV-Verfügung vom 9. Dezember 2010 mit Zusprache einer halben Rente ab Oktober 2010 sei es auf Grund der neuropsychologischen Befunde zu einer Verschlechterung der kognitiven Leistungen gekommen.