Basierend auf den aktenanamnestischen Einschätzungen erscheine es jedoch plausibel, dass aufgrund der Multiplen Sklerose Arbeiten als Hauswart (zuletzt durchgeführte Tätigkeit) ab Mitte 2015 nicht mehr möglich und dass ab dann nur noch Arbeiten in einer angepassten Tätigkeit zwischen zwei und vier Stunden möglich gewesen seien. Nach nochmaligem Schubereignis im März 2016 und Sommer 2016 sei davon auszugehen, dass in einer maximalen angepassten Tätigkeit (z.B. leichte Arbeit im Büro) eine Arbeitstätigkeit von maximal zwei Stunden möglich gewesen sei. Hier bestünden aktenanamnestisch zwar unterschiedliche Einschätzungen.