Aus neurologischer Sicht sei eine retrospektive Bestimmung der Arbeitsfähigkeit bei Vorliegen einer Erkrankung, die sich schubförmig verschlechtere, in Kombination mit einem die Gesamtsituation noch aggravierendem Trauma sowie zusätzlichen anderen orthopädischen Komorbiditäten, nur eingeschränkt möglich. Basierend auf den aktenanamnestischen Einschätzungen erscheine es jedoch plausibel, dass aufgrund der Multiplen Sklerose Arbeiten als Hauswart (zuletzt durchgeführte Tätigkeit) ab Mitte 2015 nicht mehr möglich und dass ab dann nur noch Arbeiten in einer angepassten Tätigkeit zwischen zwei und vier Stunden möglich gewesen seien.