Die Experten hielten zum Verlauf der Leistungsfähigkeit fest, aus orthopädischer Sicht bestehe die Arbeitsfähigkeit, wie aktuell gesehen, unter Berücksichtigung einer Rekonvaleszenz von sechs Monaten seit der letzten Intervention resp. OP vom 13. Januar 2015 aus medizinisch-theoretischer Sicht, also seit dem 13. Juli 2015. Zwischenzeitlich müsse dabei noch eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit nach stattgehabter Metallentfernung von drei Monaten (1. November 2017 bis 28. Februar 2018) Berücksichtigung finden. Davor habe medizinisch-theoretisch vom Unfall am 2. Oktober 2013 bis zur Intervention am 13. Januar 2015 anamnestisch und nach Aktenlage ebenfalls eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestanden.