In Zusammenschau der unfall- und krankheitsbedingten Beschwerden werde die Zumutbarkeit erheblich eingeengt. Das Zumutbarkeitsprofil des Kreisarztes berücksichtige ausschliesslich die unfallbedingten Beschwerden. Der Versicherte könne seine bisherigen Tätigkeiten als Hauswart und im Reinigungsdienst nicht mehr ausüben. Es seien ihm leichte Tätigkeiten von vier Stunden täglich zumutbar unter der Voraussetzung, dass er bei Bedarf zusätzliche Pausen einlegen könne aufgrund der bestehenden Fatigue- Symptomatik. Die Tätigkeit sollte überwiegend sitzend erfolgen. Die zusätzliche zeitliche Reduktion sei auf die Krankheit zurückzuführen.