Dies schliesse nicht aus, dass zeitweise auch Rückenverletzungen bestünden. Die Folgen des Unfalls am rechten Sprunggelenk bestünden im Wesentlichen in Form eines belastungsunabhängigen Schmerzes und einer Beeinträchtigung der Gelenkbeweglichkeit in Form einer Pseudarthrosenbildung. Allein hierdurch wäre tatsächlich eine vollschichtige Tätigkeit für leichte bis mittelschwere Arbeiten, überwiegend sitzend mit Wechsel auch zum Stehen und Gehen möglich, wie dies der Kreisarzt beschrieben habe.