Sie gelte als eigenständiges, krankheitstypisches Symptom der MS, trete unabhängig von körperlicher Belastung auf und sei ein häufiger Grund für Arbeitsunfähigkeit und vorzeitige Berentung. Hingegen sei das Vorliegen einer relevanten radikulären Symptomatik, hervorgerufen durch lumbale Bandscheibenvorfälle, nicht überzeugend. Zu keinem Zeitpunkt sei ein radikulärer Schmerz berichtet worden und auch die vorliegenden magnetresonanztomographischen Befunde der lumbalen Wirbelsäule sprächen nicht für das Vorliegen einer Wurzelkompression. Dies schliesse nicht aus, dass zeitweise auch Rückenverletzungen bestünden.