4.2.3 Am 7. Februar 2017 nahm der Kreisarzt Dr. med. H.________, Facharzt für Neurologie, eine neurologische Beurteilung vor. Er hielt fest, der Versicherte beziehe wegen einer MS eine halbe Rente der Invalidenversicherung (IV-Grad 53 %). Im Rahmen seiner verbleibenden Leistungsfähigkeit sei er im Unternehmen seiner Ehefrau als Reinigungskraft/Unterhaltsmitarbeiter tätig gewesen. Er habe vor allem die Urteil S 2019 115 11