Nach Entkleidung des Unterkörpers zur Untersuchung fänden sich unverändert reizlose Narbenverhältnisse nach multiplen Operationen am rechten Unterschenkel. Schwellungen oder andere trophische Störungen bestünden nicht mehr. Das Barfussgangbild sei stark hinkend, unrund und ebenfalls nicht raumgreifend. Die Umwendbewegungen seien nicht sicher. Zehenstand und Fersengang könnten rechts so gut wie nicht mehr eingenommen werden. Der Einbeinstand links sei problemlos möglich, rechts könne er nur nach Abstützen an der Stuhllehne kurzzeitig demonstriert werden. Die OSG-Beweglichkeit rechts sei, wie schon im September 2015, in Urteil S 2019 115 10