Es seien sowohl die Unfallfolgen als auch der Vorzustand in einer Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen. Gestützt auf das polydisziplinäre Gutachten stehe sodann fest, dass er gar kein Invalideneinkommen mehr erzielen könne. Entsprechend sei ihm rückwirkend ab 1. August 2016 eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 100 % zuzusprechen. Ansonsten sei die Festsetzung der Vergleichseinkommen fehlerhaft vorgenommen worden. In Berücksichtigung einer korrekten Bemessung ergebe sich ein rentenbegründender Invaliditätsgrad von mindestens 30 %.