Nach durchgeführten medizinischen Erhebungen sprach ihm die Unfallversicherung für die verbliebenen Unfallfolgen mit Verfügung vom 27. Februar 2017 eine Integritätsentschädigung bei einem Integritätsschaden von 30 % zu; den Anspruch auf eine Invalidenrente verneinte sie (Suva-act. 314). Im Nachgang zur erhobenen Einsprache sistierte die Suva das Verfahren formlos und beteiligte sich am durch die IV in Auftrag gegebenen polydisziplinären Gutachten der medaffairs AG (Suva-act. 378), welches am 16. Juli 2018 (Suva-act. 406) resp. am 27. März 2019 (Suva-act. 420) erstattet wurde. Gestützt hierauf wies die Suva die Einsprache mit Entscheid vom 31. Juli 2019 ab (Suva-act. 430).