___ angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Suva gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert. Am 2. Oktober 2013 stürzte er beim Heckenschneiden von einer Leiter und zog sich Verletzungen am rechten Unterschenkel sowie am linken Ellbogen zu (Schadenmeldung vom 8. Oktober 2013, Suva-act. 1). Die Suva anerkannte ihre Leistungspflicht und gewährte in der Folge Heilbehandlung und entrichtete ein Taggeld. Nach durchgeführten medizinischen Erhebungen sprach ihm die Unfallversicherung für die verbliebenen Unfallfolgen mit Verfügung vom 27. Februar 2017 eine Integritätsentschädigung bei einem Integritätsschaden von 30 % zu;