{"Signatur": "ZG_VG_001", "Spider": "ZG_Verwaltungsgericht", "Datum": "2020-09-07", "PDF": {"Datei": "ZG_Verwaltungsgericht/ZG_VG_001_S-2019-115_2020-09-07.pdf", "URL": "https://verwaltungsgericht.zg.ch/tribunavtplus/ServletDownload/S_2019_115_5725904a692227324825c1f1a293ecde41bc567d1d0adea5fa0a47d537f247bbaefcf99e092fdc145adfddb84bd8984809a505d9b138d19526fc4a0c1d298c22?path=5725904a692227324825c1f1a293ecde41bc567d1d0adea5fa0a47d537f247bbaefcf99e092fdc145adfddb84bd8984809a505d9b138d19526fc4a0c1d298c22&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2019_115", "Checksum": "06ff24e240bb9e97ae1eefeeae93c68b"}, "Scrapedate": "2026-02-12", "Num": ["S 2019 115"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer 07.09.2020 S 2019 115"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer 07.09.2020 S 2019 115"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer 07.09.2020 S 2019 115"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo Verwaltungsgericht Sozialversicherungsrechtliche Kammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialvers.rechtl. 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Den Berichten des behandelnden Neurologen Dr. F.________\nfolgend habe zumindest vorübergehend eine paraspastische Gangstörung vorgelegen,\nbegleitet auch von einer Gangunsicherheit und einer Beeinträchtigung der erschwerten\nStandversuche (z.B. Einbeinstand, Blindstand), einer neurogenen Blasenstörung und einer\nFatigue-Symptomatik. Hierunter werde eine bei der MS häufig auftretende\npsychophysische Erschöpfbarkeit beschrieben. Sie gelte als eigenständiges,\nkrankheitstypisches Symptom der MS, trete unabhängig von körperlicher Belastung auf\nund sei ein häufiger Grund für Arbeitsunfähigkeit und vorzeitige Berentung. Hingegen sei\ndas Vorliegen einer relevanten radikulären Symptomatik, hervorgerufen durch lumbale\nBandscheibenvorfälle, nicht überzeugend. Zu keinem Zeitpunkt sei ein radikulärer\nSchmerz berichtet worden und auch die vorliegenden magnetresonanztomographischen\nBefunde der lumbalen Wirbelsäule sprächen nicht für das Vorliegen einer\nWurzelkompression. Dies schliesse nicht aus, dass zeitweise auch Rückenverletzungen\nbestünden. Die Folgen des Unfalls am rechten Sprunggelenk bestünden im Wesentlichen\nin Form eines belastungsunabhängigen Schmerzes und einer Beeinträchtigung der\nGelenkbeweglichkeit in Form einer Pseudarthrosenbildung. Allein hierdurch wäre\ntatsächlich eine vollschichtige Tätigkeit für leichte bis mittelschwere Arbeiten, überwiegend\nsitzend mit Wechsel auch zum Stehen und Gehen möglich, wie dies der Kreisarzt\nbeschrieben habe. Sehe man jedoch die gesundheitliche Gesamtsituation des\nVersicherten mit seit vielen Jahren vorliegender MS und den Unfallfolgen am rechten\nFuss, müsse ein deutlich anderes Zumutbarkeitsprofil erstellt werden. Es werde im\nWesentlichen beeinflusst durch die neurologischen Symptome von Seiten der MS. In\nZusammenschau der unfall- und krankheitsbedingten Beschwerden werde die\nZumutbarkeit erheblich eingeengt. Das Zumutbarkeitsprofil des Kreisarztes berücksichtige\nausschliesslich die unfallbedingten Beschwerden. Der Versicherte könne seine bisherigen\nTätigkeiten als Hauswart und im Reinigungsdienst nicht mehr ausüben. Es seien ihm\nleichte Tätigkeiten von vier Stunden täglich zumutbar unter der Voraussetzung, dass er bei\nBedarf zusätzliche Pausen einlegen könne aufgrund der bestehenden Fatigue-\nSymptomatik. Die Tätigkeit sollte überwiegend sitzend erfolgen. Die zusätzliche zeitliche\nReduktion sei auf die Krankheit zurückzuführen. Hierbei sei insbesondere die vom\nbehandelnden Neurologen beschriebene Fatigue-Symptomatik bedeutsam. Krankheitsund Unfallfolgen verstärkten sich zudem gegenseitig. So würden beispielsweise die\n\nUrteil S 2019 115\n12\n\nBewegungsstörungen des rechten Fusses aufgrund der Pseudarthrose durch die\nneurologische Behinderung an den Beinen verschlimmert (Suva-act. 312).\n\n4.2.4 Die Invalidenversicherung gab bei der medaffairs AG ein polydisziplinäres\nGutachten in den Fachrichtungen Allgemeine Innere Medizin, Orthopädie, Neurologie,\nNeuropsychologie und Psychiatrie in Auftrag, welches am 16. Juli 2018 erstattet wurde\n(Suva-act. 406). Der Expertise können folgende Diagnosen mit Auswirkungen auf die\nArbeitsfähigkeit entnommen werden (Suva-act. 406 S. 40 f.):\n\n"}