vom 3. Juli 2020, wonach sich die Untersuchung wiederholt sehr schwierig und schmerzverbunden gestaltet habe, der Patient jedoch problemlos auf die Toilette habe gehen können (Bf-act. 3 S. 1). Im Übrigen erfolgten dahingehende Hinweise auch schon im psychiatrischen MEDAS-Teilgutachten anlässlich der damaligen Untersuchung vom 23. September 2014 (vgl. vorne E. 6.1.2).