10.1 Was die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Depression betrifft, kann einerseits auf vorstehende E. 9.2 verwiesen werden. Anderseits bestanden auch schon vor der letzten materiellen Überprüfung des Rentenanspruchs Hinweise behandelnder Ärzte auf eine depressive Erkrankung im Sinne einer "larvierten Depression", einer Anpassungsstörung mit längerer depressiver Reaktion oder der Vermutung auf depressive Symptome im Hintergrund, welche dann aber vom psychiatrischen MEDAS-Gutachter so nicht (mehr) bestätigt wurden (vgl. in diesem Zusammenhang VGer ZG S 2015 127 vom 10. März 2016 E. 4.1, 4.3, 4.5 und 4.6).