keine neue somatische Befundlage ableiten lässt. Die darin aktuell beklagten Schmerzen wurden im Rahmen einer bestehenden anhaltenden somatoformen Schmerzstörung sowie einer vorbestehenden chronischen Schiefhaltung interpretiert. 9. Zu prüfen bleibt damit, ob es in psychischer Hinsicht zu einer relevanten Veränderung des Gesundheitszustands des Beschwerdeführers gekommen ist.