8.4 Keinem dieser aktenkundigen Berichte sind Anhaltspunkte auf eine relevante somatische Verschlechterung zu entnehmen. Insbesondere ist die beschriebene Abnahme der Lungenfunktion auf die mangelnde Medikamenten-Compliance des Beschwerdeführers zurückzuführen und bei Wiederaufnahme der indizierten Medikation überwiegend wahrscheinlich nicht von dauerhafter Natur, zumal bezüglich des diagnostizierten Asthmas ohnehin keine Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit beschrieben wurden (vgl. IV-act. 124 S. 3 f.).