Eine rheumatologische, neurologische und orthopädische Begutachtung habe keinerlei Hinweise auf eine organische Ursache ergeben und die Beschwerden seien im Rahmen einer Schmerzverarbeitungsstörung interpretiert worden. Der Patient sei in psychiatrischer Behandlung, jedoch habe auch dies bisher keine Besserung seiner anhaltenden Schmerzen gebracht. Bei seit ca. zwei Jahren bestehenden Atembeschwerden mit Dyspnoe habe die pneumologische Abklärung Asthma bronchiale ergeben, welches mittels Inhalator (Symbicort) therapiert werde. Da der Beschwerdeführer den Inhalator wegen Geldmangels zu wenig verwende, bestehe diesbezüglich nur eine partiell kontrollierte Situation (IV-act. 124 S. 1).