IV-act. 110). Im Vergleich zur Erstbeurteilung 2014 zeige sich ein eher verbessertes Bewegungsmuster der linken Körperseite ohne die initial ausgeprägte, in der Untersuchung demonstrierte Hypokinesie der linken Körperseite und Fehlhaltung des Schultergürtels. Insgesamt liege keine Verschlechterung der Symptomatik vor. Aus neurologischer Sicht bestehe keine Arbeitsunfähigkeit (Bericht Neurologie vom 16. August 2017; IV-act. 124 S. 12 f.). Der Patient leide seit mehreren Jahren relativ unverändert an linksthorakalen Beschwerden ohne bildgebend fassbares Korrelat.