Beim Versicherten haben bzw. hätten auch keine der genannten Symptome in ausreichender Schwere bzw. in ausreichender Länge bestanden, um eine langdauernde depressive Episode zumindest leichten Grades diagnostizieren zu können. Eine relevante (und auch noch eigenständige) depressive Episode gemäss ICD- 10 F3 bestehe bzw. habe somit nicht bestanden. Die niedergeschlagen-ängstlichen Verstimmungen des Beschwerdeführers liessen sich als Folge körperlicher Missempfindungen und sozialer Belastung interpretieren (IV-act. 148 S. 26 f.).