Urteil S 2019 114 15 Schmerzstörung zu diskutieren. Dies werde in den Akten auch regelmässig vorgeschlagen, dort jedoch jeweils nicht differenziert erörtert. Die Differenzialtypologie gemäss ICD-10, die seit 2009 zur Verfügung stehe, umfasse bezüglich der Kategorie F45.4 (anhaltende Schmerzstörung) mit F45.40 eine "anhaltende somatoforme Schmerzstörung" und mit F45.41 eine "chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren". Dies begründe jedoch aus versicherungspsychiatrischer Sicht keine wesentliche Unterscheidung (IV-act. 148 S. 22 f.). Gutachter Dr. D.__