unzureichenden Deutschkenntnisse trotz normaler Intelligenz und langer Anwesenheit in der Schweiz, scheine der Versicherte vorwiegend motivational bedingte Schwächen und Schwierigkeiten beim Lernen und bei der Wissensanwendung zu haben. Diese spielten jedoch in dem Beruf eines Bauhelfers aus psychiatrischer Sicht keine relevante Rolle. Dies gelte auch für eine leidensangepasste Verweistätigkeit. Die praktischen Aufgaben scheine er stets kompetent ausgeführt zu haben. Anlässlich der psychiatrischen Untersuchung sei auch keine relevante Störung der Kommunikation erkennbar gewesen. Auch die Aufmerksamkeitsfokussierung sei nicht gestört gewesen.