Eine krankheitsbedingte Einschränkung der Kritikfähigkeit in Bezug auf die Störung bestehe nicht. Unter Berücksichtigung der noch erhaltenen psychischen Funktionen in Anlehnung an Mini-ICF, ergäben sich im Bereich der Aktivitäten und der Partizipation allenfalls leichte Störungen. In Bezug auf die Urteil S 2019 114 13