Die Grundlage dafür bilde beim Versicherten eine Persönlichkeits- und Verhaltensakzentuierung im Sinne einer Persönlichkeitsvariante mit histrionischen, narzisstischen Zügen. Diesem Zustandsbild könne allerdings keine relevante psychiatrische Bedeutung beigemessen werden, da ein Grossteil der Beschwerden bewusstseinsnah erfolge und dies bei entsprechender willentlicher Anstrengung im Bedarfsfall korrigierbar wäre. Hierzu verfüge der Versicherte über eine ausreichende Introspektionsfähigkeit. Eine krankheitsbedingte Einschränkung der Kritikfähigkeit in Bezug auf die Störung bestehe nicht.