6.1.2 Aus psychiatrischer Sicht hielt Teilgutachter Dr. med. I.________, FMH Psychiatrie und Psychotherapie, insbesondere fest, insgesamt ergäben sich aufgrund der Gesamtsituation keine Hinweise für relevante psychiatrische Störungen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit. Ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit blieben die Entwicklung körperlicher Symptome aus psychischen Gründen (ICD-10 F68.0) sowie die Persönlichkeitsakzentuierung (ICD-10 Z73.1). In der psychiatrischen Untersuchung sei allerdings aufgefallen, dass der Versicherte zu Überbewertung von normalen Körperwahrnehmungen neige und diese auch fehlinterpretiere.