Urteil S 2019 114 12 Sicherheit mittelschwere Arbeiten erledigen. Lange Gehstrecken seien aufgrund der Hüftaffektion links nicht zu empfehlen. Aus gutachterlicher Sicht könne eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % bis ca. zwei Monate nach dem Unfall 2012 konstatiert werden. Weitere Arbeitsunfähigkeiten seien nicht nachvollziehbar (IV-act. 36 S. 23 ff.).