im Vergleich zum früheren MEDAS-Gutachten sei darauf hingewiesen, dass es sich dabei lediglich um eine zusätzliche Diagnose handle. Die Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit blieben aber unter einem invalidenversicherungsrechtlichen Niveau. Doktor H.________ könne keine orthopädischen Ursachen für das chronische Schmerzsyndrom verantwortlich machen. Seit der Beurteilung durch den RAD am 17. April 2018 lägen keine neuen Berichte oder sonstige Befunde vor, welche dazu veranlassen würden, weitere somatische Abklärungen durchzuführen. Konkrete Kritik an der Beurteilung des RAD vom 17. April 2018 übe weder der Beschwerdeführer noch irgendein somatisch ausgerichteter behandelnder Arzt.