Einschränkungen fest, als dies im MEDAS-Gutachten der Fall gewesen sei. Aufgrund des Berichts von Dr. med. H.________, FMH Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates sowie FMH Allgemeine Innere Medizin, vom 4. September 2017, bestehe der Anschein, dass sich die Situation auch aus somatischer Sicht kontinuierlich verschlechtert habe. Die medizinische Situation erweise sich zusammengefasst als ungenügend abgeklärt. Zudem seien die Wechselwirkungen zwischen den psychischen und somatischen Beschwerden ergänzend zu durchleuchten. Es dränge sich eine polydisziplinäre Begutachtung und eine Rückweisung an die Beschwerdegegnerin auf (act. 1 S. 4 ff.).